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Transparenzregister! - Jetzt handeln!

21.03.2021

Bislang war das Transparenzregister als bloßes „Auffangregister“ ausgestaltet, weshalb auf eine Meldung der wirtschaftlich Berechtigten verzichtet werden konnte, sofern alle erforderlichen Angaben bereits in bestimmten anderen öffentlich einsehbaren Registern (z. B. Handels- oder Partnerschaftsregister) erfasst waren. In Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung sieht das „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ (TraFinG) nun aber eine Umstellung des innerstaatlichen Transparenzregisters von einem Auffangregister in ein Vollregister vor.

Pflichten durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz

bisher galt es im Rahmen der gesetzlichen Mitteilungspflichten als ausreichend, dass sich Ihre notwendigen Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen aus dem Handelsregister ergeben. Eine Meldung im Transparenzregister war nicht gesondert erforderlich.


Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass seit dem 01. August 2021 das Transparenz- register- und Finanzinformationsgesetz in Kraft getreten ist. Mit diesem Gesetz wird die Mitteilungspflicht im Transparenzregister auch auf Ihre Gesellschaft ausgeweitet. Von der Meldepflicht ausgenommen sind lediglich nicht eingetragene Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stille Gesellschaften sowie Erbengemeinschaften. Für eingetragene Vereine besteht eine Sonderregelung, wonach deren Daten automatisiert in das Transparenzregister übertragen werden.
Das Transparenzregister wird geführt vom „Bundesanzeiger Verlag“ und ist unter https://www.transparenzregister.de aufrufbar. Die notwendigen Eintragungen in das Transparenzregister sind dort elektronisch vorzunehmen.
Derzeit besteht für Ihre Gesellschaft eine Übergangsfrist bis zum 31.03.2022.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei Verstößen gegen die oben genannten Transparenzpflichten nach Ablauf der Übergangsfrist um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. 

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